Rechtliche Hinweise

 

Erfahren Sie auf den folgenden Seiten mehr über

A. Nutzungsbedingungen,
B. Kundeninformationen,

A. Nutzungsbedingungen (A1 bis A7)

A1. Nutzungserlaubnis bei Einhaltung aller Nutzungsbeschränkungen

Die Webseiten der Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH sind ausschließlich für Personen mit Wohnsitz in Deutschland bestimmt und ihre Nutzung richtet sich nach Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH räumt Ihnen, wenn Sie auf diese Website zugreifen, eine widerrufliche und nicht übertragbare Erlaubnis zur Benutzung der Website ein. Dies gilt nur, wenn Sie diese Nutzungsbedingungen anerkennen und alle darin aufgestellten Einschränkungen einhalten. Diese Nutzungsbedingungen stellen den vollständigen Vertrag zwischen der Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH und dem angehenden Nutzer hinsichtlich der Nutzung dieser Webseiten dar. Mit dem Zugriff auf die Webseiten der Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH und seiner Inhalte erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen und den Haftungsbeschränkungen einverstanden.

Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen den Nutzern der Website und der Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH und erstrecken sich auch auf deren jeweiligen Rechtsnachfolger sowie deren jeweilige Zessionare und Beauftragte. Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH behält es sich vor, die nachstehenden Nutzungsbedingungen und Klauseln jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder teilweise zu kürzen. Sofern sich aus diesen Nutzungsbedingungen Rechte ergeben, kann die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH diese Rechte jederzeit an Dritte übertragen. Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH behält sich das jederzeitige Recht vor, Funktionen, die in Verbindung mit dem Betrieb der Website stehen, durch Dritte ausführen zu lassen. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH ist es niemanden gestattet, den Betrieb der Website zu unterbrechen, zu verändern oder auf diese Einfluss zu nehmen.

Alle Seiten und Dokumente der Website www.steinhart-stahl.de dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen insbesondere keine Anlageberatung und keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und sind auch nicht als Finanzanalysen, Vermögensanalysen oder sonstige Beratungen von Kunden in wirtschaftlichen Fragen zu betrachten. Auch ist in diesen Webseiten kein Angebot, keine Empfehlung und keine Aufforderung zum Treffen von Anlageentscheidungen jeder Art, wie beispielsweise zum Abschluss von Geschäften in Finanzinstrumenten (z.B. Aktien, Renten, Währungen, etc.) oder zum Abschluss von Verträgen über Finanzdienstleistungen (z.B. Vermögensverwaltung, Anlageberatung,) oder zum Abschluss sonstiger Verträge (z.B. Fonds-Advisory, Family Office Vertrag) zu sehen. Insbesondere ersetzen diese Informationen nicht eine geeignete anleger- und produktbezogene Beratung. Soweit Sie mit uns keine anders lautende ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung haben, sind wir nicht als Ihr Anlage- oder Finanzberater, Vermögensverwalter oder Treuhänder im Hinblick auf die in diesen Webseiten beschriebenen Geschäftsarten tätig. Durch das Vorhalten von Inhalten in diesen Webseiten oder durch deren Aufruf geht die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH mit dem Nutzer über diese Nutzungsbedingungen hinaus keinerlei vertragliche Beziehung in Bezug auf die Inhalte oder Informationen der Webseite ein. Dementsprechend ist kein Element dieser Webseite Bestandteil eines Angebots oder einer Empfehlung und die Webseiten sind auch keine Aufforderung zum Abschluss von Verträgen oder zum Treffen jedweder Anlageentscheidungen. Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH erteilt verbindliche Auskünfte und Erklärungen ausschließlich im Rahmen individueller und schriftlicher Kommunikation.

A2. Haftungsbeschränkungen

Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH ist für selbst erstellte Informationen und Inhalte verantwortlich, die sie zur Nutzung auf diesen Webseiten bereithält. Angaben zum Inhaltsanbieter finden Sie im Impressum und im elektronischen Bundesanzeiger. Alle Informationen und Daten auf diesen Webseiten stammen aus Quellen, die wir zum Zeitpunkt der Erstellung für zuverlässig erachten. Trotzdem kann keine Gewähr für deren Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit übernommen werden, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Die Nutzung dieser Webseiten erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Folgen, die sich aus der Benutzung dieser Webseiten und ihren Inhalten ergeben. Der Betreiber der Website www.steinhart-stahl.de, nachfolgend mit Autor bezeichnet, übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, für Übersetzungsfehler oder für fehlende Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden und Folgeschäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter, fehlender und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt oder dieser nach dem anzuwendenden Recht nicht zulässig ist. Auch Schadenersatzforderungen direkter oder indirekter Art, deliktischer Art oder atypischer Natur oder aus Folgeschäden sind von diesem Haftungsausschluss erfasst. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seiten verwiesen wurde.

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A3. Haftungsausschluss bei externen Links

Sofern auf dieser Website Verweise („Links“, „Hyperlinks“ und ähnliches) auf andere Seiten im Internet enthalten sind, hat die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH bei der erstmaligen Vornahme des Verweises die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. u diesem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten und übernimmt für die Inhalte und Gestaltung dieser Seiten keine Haftung. Die Verantwortlichkeit für den Inhalt und die technische Integrität der verknüpften Seiten liegt ausschließlich bei den Betreibern der durch die externen Links aufgerufenen Websites. Jegliche Nutzung dieser verknüpften Webseiten erfolgt auf Ihr alleiniges Risiko. Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH garantiert weder ausdrücklich noch implizit für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Verlässlichkeit jedweder Informationen anderer Websites und ist für die jeweiligen Inhalte in keiner Weise haftbar noch für Verluste, Schäden oder Folgeschäden, die aus dem Vertrauen auf solche oder der Nutzung solcher verknüpften Websites entstehen könnten. Die Verweise bzw. „Links“ und „Hyperlinks“ dürfen nicht als Empfehlungen noch als Befürwortung solcher externer Websites missverstanden werden.

A4. Beschränkungen für bestimmte Personenkreise

Die Webseiten der Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH sind ausschließlich für Personen mit Wohnsitz in Deutschland bestimmt. Unsere Webseiten sowie die darin enthaltenen Informationen und Inhalte dürfen weder direkt noch indirekt in die USA, nach Kanada, Groß Britannien oder Japan gebracht oder dort verteilt werden, noch dürfen US-Personen (d.h. Personen, die US-Bürger sind, die ihren Wohnsitz in den USA haben, die in sonstiger Weise in den Anwendungsbereich US-amerikanischer Gesetze gelangen oder Gesellschaften, für die US-Recht gilt ), Kanadiern, Briten und Japanern übermittelt werden. Die Verbreitung dieser Webseite und ihrer Inhalte kann auch in weiteren Gerichtsbarkeiten oder für weitere Personengruppen durch Gesetz verboten oder beschränkt sein. Beschränkungen können sich nicht nur aus Gesetzen und Anordnungen der hohen Hand, sondern auch aus Standes- und Betriebsordnungen sowie aus privatrechtlichen Verträgen (z.B. aus Anstellungsverträgen) ergeben.

Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH übernimmt keine Verantwortung für Rechtsfolgen oder die Zulässigkeit des Besuchs dieser Webseiten von Rechtsgebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Alle Personen, die diese Webseiten und ihre Inhalte nutzen möchten, sind angehalten, sich über die jeweils geltende Rechtslage hinsichtlich der Nutzung zu informieren und geltende Verbote hinsichtlich der Publikation der Inhalte dieser Webseiten oder bezüglich des Zugangs zu diesen Webseiten zu berücksichtigen. Personen, auf die derartige gesetzliche Einschränkungen oder sonstige Beschränkungen zutreffen, ist die Nutzung dieser Webseite untersagt.

A5. Urheber- und Kennzeichenrecht (Copyright)

Die Texte, Informationen, Bilder, Logos, Grafiken und sonstige Inhalte der www.steinhart-stahl.de-Webseiten sowie das geistige Eigentum der Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH sind urheberrechtlich geschützt (insbesondere Copyrights, Marken, Patente, Waren- und Service-Zeichen oder andere Rechte an geistigem Eigentum) und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors weder in irgendeiner Form verwendet noch reproduziert werden, auch nicht auszugsweise. Durch die Nutzung dieser Webseiten erlangen Sie keine Rechte an deren Inhalte. Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte (z.B. Texte, Logos, Fotos, Grafiken, Tondokumente, etc.) bleibt allein beim Autor der Seiten. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist das Kopieren, Vervielfältigen, Weiterleiten, Senden, Übertragen, Übersetzen, Veröffentlichen und jedwede andere Form des Inverkehrbringens dieser Webseiten untersagt. Gleiches gilt insbesondere für die Verwendung der Inhalte (Texte, Fotos, Logos etc.) in anderen Medien (z.B. Television, Radio, elektronisch basierte „soziale Netzwerke“ etc.) oder Publikationen (jedwede Print-Medien). Unzulässig ist weiterhin die Veränderung oder Verfälschung der Inhalte (Texte, Grafiken, Fotos, Logos, Tondokumente, etc.) dieser Webseiten in anderen elektronischen Medien oder gedruckten Publikationen. Der direkte oder indirekte Verweis von fremden Internetseiten (sogenannte „Links“) auf diese Webseiten ist ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Wir weisen zudem darauf hin, dass Auszüge oder Teile der erstellten Texte, Informationen, Bilder, Logos, Grafiken und sonstige Inhalte durch Warenzeichen, Servicezeichen oder auch Urheberrechte dritter Personen oder Unternehmen geschützt sein können.

A6. E-Mail-Kommunikation

E-Mails, die über das Internet gesendet oder empfangen werden, bergen erhebliche Risiken und sind weder vertraulich noch sicher. E-Mails können vielmehr von Dritten eingesehen, abgefangen oder verändert werden, verloren gehen, die Landesgrenzen verlassen oder sie können Viren und schädliche technische Komponenten enthalten. Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH lehnt jegliche Verantwortung für Schäden aus der E-Mail-Kommunikation ab und empfiehlt auch, keinerlei sensitiven Informationen, insbesondere jegliche Kontodaten oder Passwörter, zu senden. Bei Antwort-E-Mails wird empfohlen, den empfangenen Text nicht mitzusenden und die E-Mail Adresse jeweils manuell neu zu erfassen. Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH akzeptiert, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, über E-Mails grundsätzlich keine Aufträge, Anweisungen und Widerrufe von Aufträgen oder Ermächtigungen. Gehen trotzdem solche E-Mails ein, ist die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH nicht verpflichtet, diese ausdrücklich zurückzuweisen. Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH ist weder Ihnen noch anderen gegenüber für Schäden oder Folgeschäden haftbar, die in Zusammenhang mit Nachrichten entstehen, die mittels E-Mail oder mit einem anderen elektronischen Nachrichtenübermittlungssystem gesendet wurden.

A7. Salvatorische Klausel und Vorrang individueller Vertragsvereinbarungen.

Sofern eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen einschließlich der Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten oder nicht durchsetzbar sein sollten, so berührt dies nicht die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse. Etwa unwirksame Bestimmungen sollen durch wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden am nächsten kommen. Dasselbe gilt, wenn bei Nutzung dieser Webseiten eine ergänzungsbedürftige Lücke in den Nutzungsbedingungen offenbar wird. Weichen vertragliche Vereinbarungen zwischen der Steinhart & Stahl Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH und Ihnen von diesen Nutzungsbedingungen ab, so gelten die vertraglichen Vereinbarungen vorrangig. Sofern sich nicht aus vertraglichen Vereinbarungen oder kollidierendem Recht anderes ergibt, gilt für diese Nutzungsbedingungen deutsches Recht.

B. Kundeninformation (Auszüge)

Die nachfolgenden Kundeninformationen stellen eine ausschnittsweise Zusammenfassung der schriftlichen Kundeninformationen der Steinhart & Stahl Vermögensverwaltung GmbH dar. Ausschlaggebend für die Kundenbeziehung ist alleinig die jeweils aktuelle und vollständige Fassung der Kundeninformation, die in den Geschäftsräumen der Steinhart & Stahl Vermögensverwaltung GmbH (im Folgenden: „Vermögensverwalter“, „Verwalter“, „Vermögensverwaltungsgesellschaft“, „Gesellschaft“ , „Unternehmen“ genannt) ausliegt und dem Kunden – neben weiteren Informationen wie z.B. unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen für die Finanzportfolioverwaltung, Grundsätze zur Auftragsausführung in Finanzinstrumenten (nebst Anlagen), Information über den Umgang mit Interessenkonflikten, Informationen über Preise und Kosten (ex-ante-Kosteninformation) sowie die Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren - bei einem individuell vereinbarten Termin ausgehändigt oder auf Wunsch übersendet werden.

Allgemeine Informationen zum Vermögensverwal­ter und maßgebliche Kommunikationswege

Name (Firma) und Anschrift ( zugleich Postadresse und Widerrufsadresse):
Steinhart & Stahl Vermögensverwaltung GmbH
Chemnitzerstraße 21
70597 Stuttgart

Telefonnummer:
0711 / 34 24 57 -0

Telefaxnummer:
0711 / 34 24 57-29

E-Mail-Adresse:
info[at]steinhart-stahl.de

Internetadresse:
www.steinhart-stahl.de

Rechtsform:
Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltung GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Sitz:
Stuttgart

Eintragung im Handelsregister:
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart HRB 722544 vom 28.03.2007 eingetragen.

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 814817117

LEI-Nummer (Legal Entity Identifier)
5299002IJOAU29OCIX85

Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Gesellschaft (Geschäftsführung):

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäfts­führer. Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft stets allein. Sind mehrere Geschäftsfüh­rer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Ge­schäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuris­ten vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Die Gesell­schafterversammlung hat den Geschäftsführern Ein­zelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Be­schränkungen des § 181 BGB erteilt. Vertretungsbe­rechtigte Geschäftsführer sind Herr Karl Steinhart und Herr Dr. Markus Stahl.

Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft:

Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum („Finanzportfolioverwaltung“).  Die Gesellschaft verfügt gemäß Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter anderem über die folgenden Erlaubnisgegenstände: Finanzportfolioverwaltung, Anlagevermittlung, Anlageberatung und Abschlussvermittlung. Die Gesellschaft handelt nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten. Sie ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kun­den zu verschaffen. Die Gesellschaft darf alle Ge­schäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmit­telbar oder mittelbar fördern. Sie ist berechtigt, sich an anderen Unter­nehmen zu beteiligen und Zweig­niederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Vertragssprache und Kommunikationsmittel:

Maßgebliche Sprache für Vertragsverhältnisse und die Kommunikation mit dem Kunden oder den von ihm Bevollmächtigten vor, während oder nach der Vertragslaufzeit ist Deutsch. Soweit dieses nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, wird die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltung GmbH nach Wahl des Kunden persönlich sowie per Brief oder per Telefax kommunizieren.

Rechtsordnung und Gerichtsstand:

Für die Aufnahme von Beziehungen vor Abschluss des Vertrages gilt deutsches Recht. Für den Vertragsabschluss und die gesamte Ge­schäftsverbindung gilt deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.

Maßnahmen zum Schutz von Finanzinstrumenten und Geldern des Kunden:

Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltung GmbH verwahrt selbst keine Finanzinstrumente und Gelder für Ihre Kunden. Aus diesem Grund sind Maßnahmen zur Separierung von Kundengeldern nicht veranlasst. Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltung GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet; jeweils aktuelle Informationen zur EdW finden sich unter www.e-d-w.de

Das Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) - vormals Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) gewährt Anlegern einen auf EU-Ebene harmonisierten Mindestschutz und dient der Stabilisierung des Banken- und Finanzdienstleistungssektors. Das AnlEntG bildet die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der EdW und ordnet ihr Finanzdienstleistungsinstitute, Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind, und externe Kapitalverwaltungsgesellschaften zu. Die der EdW zugeordneten Institute werden allgemein auch als Wertpapierhandelsunternehmen bezeichnet. Die EdW ist als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) errichtet. Prinzipiell richtet sich die Höhe des Entschädigungsanspruches nach dem Wert der Forderung des Kunden aus Wertpapiergeschäften bei Eintritt des Entschädigungsfalles. Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90% der Forderung des Kunden, höchstens jedoch 20.000 EUR. Diese Obergrenze bezieht sich auf die Gesamtforderung des Kunden gegenüber dem Wertpapierhandelsunternehmen. Sie ist damit unabhängig von der Anzahl der Konten oder Depots des Kunden.

Für die Gruppe der privatrechtlichen und der öffentlich-rechtlichen Einlagenkreditinstitute existieren in der Bundesrepublik Deutschland vier weitere, getrennte Entschädigungseinrichtungen. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist dem Bundesverband deutscher Banken und die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) dem Bundesverband öffentlicher Banken zugewiesen. Neben diesen beiden Entschädigungseinrichtungen sind die institutsbezogenen Sicherungssysteme des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) als Einlagensicherungssysteme anerkannt.

Alle Entschädigungseinrichtungen unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin).

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Soweit die Gesellschaft  dem außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren unterworfen ist, kann sich der Kunde an die Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

Schlichtungsstelle bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZR 3
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn

Fon: 0228 / 4108-0
Fax: 0228 / 4108-62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de

Die Schlichtungsstelle der BaFin ist zuständig für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagengesetzbuchs (KAGB), wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen. Die Schlichtungsstelle bei der BaFin ist als Auffangschlichtungsstelle für die genannten Finanzdienstleistungen konzipiert. Sie ist nur zuständig, wenn es für die Streitigkeit keine andere anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle gibt.

Hinweise auf Risiken:

Die Finanzdienstleistung der Vermögensverwaltung (bzw. Finanzportfolioverwaltung) bezieht sich auf Finanzinstrumente, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge

mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen:

- Kursänderungsrisiken/ Risiko rückläufiger Preise

- Bonitätsrisiken (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko des Emittenten)

- Liquiditätsrisiken z.B. durch gesunkene Handelsvolumina, Handelsverbote, Delisting oder Kapitalverkehrsbeschränkungen;

- Kostenrisiken wie z.B. Kostenbelastungen durch diverse Provisionen, Steuern, Abgaben , etc.;

- Totalverlustrisiko;

- sonstige Risiken wie sie beispielhaft in den „Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren“ und – soweit erforderlich - in den „Basisinformationen über Termingeschäfte“ sowie in den „Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften“ beschrieben sind.

Finanzinstrumente unterliegen Preisschwankungen und Schwankungen in der Liquidität, die bis zu einem Totalverlust des Kapitals oder bis zu einer vollständigen Illiquidität des eingesetzten Kapitals führen können. Die Gesellschaft hat auf diese Preis- und Liquiditätsschwankungen keinen Einfluss. Vom Kunden in der Vergangenheit bei der Vermögensverwaltung erwirtschafteten Erträge (z.B. Zinsen, Dividenden etc.) und erzielte Wertsteigerungen (bzw. Performance) sind ebenso wenig ein Indikator für künftige Erträge und Wertsteigerungen der Vermögensverwaltung, wie die von anderen Kunden oder Mitbewerbern erzielte Performance oder die von relevanten Vergleichsindices, Benchmarks, Musterportfolios erzielte Performance.

Der Wert des dem Vermögensverwaltungsauftrag zugrunde liegenden Vermögens und das hieraus erzielte Einkommen kann steigen, fallen oder negativ werden, so dass ein Kunde nicht die Summe zurückerhält, die er investiert hat. Es ist möglich, dass der Kunde nicht den Wert, Ertrag oder die Liquidität erhält, den der Kunde bei der Anlage in vergleichbare Vermögensformen oder nach Maßgabe relevanter Vergleichindices, Vergleichsgrößen (d.h. Benchmarks)  oder Musterportfolios oder nach Maßgabe der Entwicklung anderer Kundendepots erwarten durfte. Anlageentscheidungen des Vermögensverwalters hängen zu einem großen Teil von der subjektiven Beurteilung zukünftiger Entwicklungen ab, die ungewiss sind. Der Vermögensverwalter übernimmt deswegen keine Gewähr für einen bestimmten Anlageerfolg.

Weiterhin kann der Vermögenswert, die Wertentwicklung und die Erträge durch sonstige Kosten sowie Steuern, die im Zusammenhang mit Wertpapieranlagen und einem Vermögensverwaltungsauftrag entstehen, geschmälert werden.

Bei Anlagen in Finanzinstrumente im Zusammenhang mit einem Vermögensverwaltungsauftrag bestehen weiterhin systemische Risiken z.B. im Zusammenhang mit der Stabilität von Finanzmärkten und der Solvenz ihrer Institutionen. Es bestehen Risiken beispielsweise infolge

- einer Krise des Währungs-, Börsen-, Finanz- und Bankensystems;

- eines Moratoriums oder Ausfalls von Großschuldnern (Staat, Banken, Industrie etc.);

- eines Moratoriums oder Ausfalls von maßgeblichen Finanzmarktinstitutio¬nen (z.B. Notenbanken, Börsen, Clearing Systemen, Verwahrer, Kursinformationsanbieter, Zahlungssystemen, Sicherungs- und Entschä-digungseinrichtungen, etc.);

- gravierender Inflationsschocks oder Deflations-schocks oder Schocks durch neue Technologien etc.;

- gravierender Zugriffe bzw. Eingriffe der hohen Hand (z.B. Steuerbehörden, Aufsichtsbehörden , etc.) auf  die Vermögenswerte des Kunden, auf Institutionen der Finanzmärkte, auf die Depotbank oder auf den Vermögensverwalter selbst;

- Einschränkungen bei der öffentlichen Ordnung, bei den Freiheitsrechten oder bei der Rechtsordnung. 

Bei Abschluss eines Vermögensverwaltungsauftrages bestehen für den Kunden weitere Risiken im Zusammenhang mit den Vertragswerken (Vermögensverwaltungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen für die Finanzportfolioverwaltung), die der Kunde mit dem Vermögensverwalter schließt. In diesen Verträgen werden auch Haftungsfreistellungen oder Haftungsbegrenzungen für den Vermögensverwalter vereinbart. Weitere Risiken ergeben sich aus Haftungsbeschränkungen, der Haftungsobergrenze von zwanzigtausend Euro und der Solvenz der Entschädigungseinrichtung der Wert-papierhandelsunternehmen (EDW), der der Vermögensverwalter zugeordnet ist. In den Verträgen mit der Depotbank des Kunden, ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, Sonderbedingungen für Ter-mingeschäfte, Nutzungsbedingungen für Electronic-Banking, Vereinbarungen zur Nutzung von Fax, Telefon, Email, etc. sowie in den Statuten und Vertragswerken zentraler Institutionen der Finanzmärkte (wie von Börsen, Clearing-Systemen, Verwahrern, Zahlungssystemen, etc. ) und von Kommunikationsanbietern (z.B. Telefongesellschaften etc.) muss der Kunde ebenfalls mit Haftungsbegrenzungen rechnen, aus denen Risiken und Nachteile erwachsen können. Einlagensicherfonds bzw. Entschädigungs- und Sicherungseinrichtungen der Banken beschränken ebenfalls die Haftung und könnten mangels eigener Solvenz gegebenenfalls nicht in der Lage sein, Ansprüche des Kunden zu befriedigen.

Ein weiteres Risiko besteht in der Möglichkeit, dass bestehende Kooperations-, Rahmen- und / oder Konditionsvereinbarungen zwischen der Depotbank des Kunden und dem Vermögensverwalter ordentlich oder außerordentlich gekündigt oder befristete Vereinbarungen nicht mehr verlängert werden. Die Umsetzung des Vermögensverwaltungsauftrages ist damit nicht mehr möglich. Die Umsetzung des Vermögensverwaltungsauftrages kann auch aufgrund von Mängeln in der Leistung der Depotbank (z.B. Fehler oder Verzögerungen im Wertpapierhandel oder dem Reporting etc.) oder des Vermögenscontrollers faktisch vereitelt, erschwert oder verteuert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich durch den dann erforderlichen Wechsel der Depotbank seitens des Kunden erhebliche Nachteile (z.B. niedrigere Service-Leistungen, schlechtere Kon-ditionen, zeitweise Beschränkungen in der  Transparenz, Liquidität und Verfügungsgewalt über Depotwerte, negative Steuerwirkungen, etc.) für den Kunden ergeben. Vergleichbares gilt im Falle eines Wechsels des Vermögensverwalters. Es ist auch möglich, dass sich künftig keine geeignete Depotbank findet, die mit dem Vermögensverwalter vergleichbare Kooperations-, Rahmen- und / oder Kooperationsverträge abschließt.

Darüber hinaus gibt es bei der Tätigkeit des Verwalters verschiedene wirtschaftliche Risiken (wie z.B. Ertragsrisiken, Ausfallrisiken, etc.) sowie zusätzlich operationelle Risiken wie beispielsweise

- Informationstechnologierisiken (Ausfall oder Fehlfunktionen von Kommunikationseinrichtungen und von Computersystemen, Fälschungen beim Einsatz von Electronic Banking);

- Mitarbeiterrisiken (Abwanderung von Know How Trägern, Bearbeitungs- und Beratungsfehler, unautorisierte Handlungen etc.);

- Organisationsrisiken (Fehler in der Aufbau- und Ablaufstruktur etc.);

- Managementrisiken (strategische Fehlentscheidungen etc.);

- Vertragsrisiken (z.B. Fehler in Verträgen mit Kunden, mit Geschäfts- und Out-Sourcing Partnern, oder Risiken aufgrund der Kündigung oder der Nicht-Verlängerung wesentlicher Kooperationsverträge mit den Depotbanken)

- Regulationsrisiken (z.B. Einschränkungen oder Entzug erforderlicher Genehmigung von Behörden, Einschränkungen der Geschäftstätigkeit durch Aufsichtsbehörden etc.) sowie

- Externe Risiken (z.B. Unfälle, Naturgewalten, kriminelle Handlungen, Terror etc.).

Die vorstehend genannten vertragsrechtlichen, wirtschaftlichen und operationellen Risiken ergeben sich auch bei der Tätigkeit der vom Kunden beauftragten Dritten (z.B. Depotbank, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Finanzdienstleister oder sonstigen Bevollmächtigen wie z.B. Family Offices etc.) sowie bei den vom Vermögens-verwalter beauftragten Dritten (z.B. beauftragten Out-Sourcing Partnern, Gebäudebetreiber,) oder bei sonstigen Dritten (wie. z.B. Kommunikationsanbieter, Börsen, Clearing-Systeme, Zahlungssystemen, etc.), die mittelbar bei der Durchführung eines Vermögensverwaltungsvertrages beteiligt sind.

Risiko der Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Im Folgenden stellen wir Ihnen Informationen zum Risiko der Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) zur Verfügung: Aktien, Schuldverschreibungen, die durch Kreditinstitute begeben werden, sowie andere Forderungen gegen Kreditinstitute unterliegen besonderen Vorschriften. Diese Regelungen können sich für den Anleger bzw. Vertragspartner des Kreditinstitutes im Abwicklungsfall des Kreditinstitutes nachteilig auswirken. Fonds, die in Bankaktien oder Bankschuldverschreibungen investieren, können von dem besonderen Ausfallrisiko dieser Papiere ebenfalls betroffen sein, sofern eine Bestandsgefährdung der jeweiligen Emittenten eintritt. Nähere Informationen, welche Finanzinstrumente betroffen sind, erfahren Kunden jederzeit unter: www.bafin.de (unter dem Suchbegriff „Haftungskaskade“). Die nachfolgende Darstellung bezieht sich insbesondere auf deutsche Kreditinstitute. In anderen Staaten gibt es vielfach vergleichbare Regeln.

Abwicklungsvoraussetzungen:

Die Abwicklungsbehörde kann bestimmte Abwicklungsmaßnahmen anordnen, wenn folgende Abwicklungsvoraussetzungen vorliegen: (a) Die betroffene Bank ist in ihrem Bestand gefährdet. Diese Einschätzung erfolgt nach gesetzlichen Vor-gaben und liegt beispielsweise vor, wenn die Bank aufgrund von Verlusten nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung als Kreditinstitut erfüllt. (b) Es besteht keine Aussicht, den Ausfall der Bank durch alternative Maßnahmen der Privatwirtschaft, darunter Maß nahmen eines Institutssicherungssystems, oder der Aufsichtsbehörden abzuwenden. (c) Die Maßnahme ist im öffentlichen Interesse erforderlich, d. h. notwendig und verhältnismäßig, und eine Liquidation in einem regulären Insolvenzverfahren ist keine gleichwertige Alternative.

Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Bankenabwicklung

Liegen alle Abwicklungsvoraussetzungen vor, kann die Abwicklungsbehörde umfangreiche Abwick-lungsmaßnahmen ergreifen, die sich auf Anteilseigner und Gläubiger der Bank nachteilig auswirken können. Dies kann die Fähigkeit der Bank beeinträchtigen, ihren Zahlungs- und Lieferverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachzukommen, sowie den Wert der Anteile an der Bank reduzieren.

(a) Das Instrument des sogenannten Bail-in (auch als sogenannte Gläubigerbeteiligung bezeichnet): Die Abwicklungsbehörde kann Finanzinstrumente von und Forderungen gegen die Bank entweder teilweise oder vollständig herabschreiben oder in Eigenkapital (Aktien oder sonstige Gesellschaftsanteile) umwandeln, um die Bank auf diese Weise zu stabilisieren. (b) Das Instrument der Unternehmensveräußerung: Dabei werden Anteile, Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten der abzuwickelnden Bank ganz oder teilweise auf einen bestimmten Erwerber übertragen. (c) Das Instrument des Brückeninstituts: Die Abwicklungsbehörde kann Anteile an der Bank oder einen Teil oder die Gesamtheit des Vermögens der Bank einschließlich ihrer Verbindlichkeiten auf ein sogenanntes Brückeninstitut übertragen. (d) Das Instrument der Übertragung auf eine Vermögensver-waltungsgesellschaft: Dabei werden Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft übertragen. Hierdurch sollen die Vermögenswerte mit dem Ziel verwaltet werden, ihren Wert bis zu einer späteren Veräußerung oder Liquidation zu maximieren.

Die Abwicklungsbehörde kann durch eine behördliche Anordnung die Bedingungen der von der Bank herausgegebenen Finanzinstrumente sowie der gegen sie bestehenden Forderungen anpassen, z. B. kann der Fälligkeitszeitpunkt oder der Zinssatz zu Lasten des Gläubigers geändert werden. Ferner können Zahlungs- und Lieferverpflichtungen modifiziert, u. a. vorübergehend ausgesetzt werden. Auch können Beendigungs- und andere Gestaltungsrechte der Gläubiger aus den Finanzinstrumenten oder Forderungen vorübergehend ausgesetzt werden.

Folgen von Abwicklungsmaßnahmen für betroffene Gläubiger

Wenn die Abwicklungsbehörde eine Abwicklungsmaßnahme anordnet oder ergreift, darf der Gläubiger allein aufgrund dieser Maßnahme die Finanzinstrumente und Forderungen nicht kündigen oder sonstige vertragliche Rechte geltend machen. Dies gilt, solange die Bank ihre Hauptleistungspflichten aus den Bedingungen der Finanzinstrumente und Forderungen, einschließlich Zahlungs- und Leistungspflichten, erfüllt. Wenn die Abwicklungsbehörde die beschriebenen Maßnahmen trifft, ist ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals der Anteilsinhaber und Gläubiger möglich. Anteilsinhaber und Gläubiger von Finanzinstrumenten und Forderungen können damit den für den Erwerb der Finanzinstrumente und Forderungen aufgewendeten Kaufpreis zuzüglich sonstiger mit dem Kauf verbundener Kosten vollständig verlieren. Bereits die bloße Möglichkeit, dass Abwicklungsmaßnahmen angeordnet werden können, kann den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Forderung auf dem Sekundärmarkt erschweren. Dies kann bedeuten, dass der Anteilsinhaber und Gläubiger das Finanzinstrument oder die Forderung nur mit beträchtlichen Abschlägen verkaufen kann. Auch bei bestehenden Rückkaufverpflichtungen der begebenden Bank kann es bei einem Verkauf solcher Finanzinstrumente zu einem erheblichen Abschlag kommen. Bei einer Bankenabwicklung sollen Anteilsinhaber und Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als in einem normalen Insolvenzverfahren der Bank. Führt die Abwicklungsmaßnahme dennoch dazu, dass ein Anteilsinhaber oder Gläubiger schlechter gestellt ist, als dies in einem regulären Insolvenzverfahren gegenüber der Bank der Fall gewesen wäre, führt dies zu einem Ausgleichsanspruch des Anteils-inhabers oder Gläubigers gegen den zu Abwicklungszwecken eingerichteten Fonds (Restrukturierungsfonds bzw. Single Resolution Fund, „SRF“). Sollte sich ein Ausgleichsanspruch gegen den SRF ergeben, besteht das Risiko, dass hieraus resultierende Zahlungen wesentlich später erfolgen, als dies bei ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Bank der Fall gewesen wäre.

Mitwirkungspolitik

Die Steinhart & Stahl Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart, beschreibt, sofern keine anderslautenden Weisungen des Kunden erteilt wurden, ihre Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG wie folgt:

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.

  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Nachhaltigkeit

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist mit den folgenden Ausführungen nicht beabsichtigt:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Derartige Risiken können letztlich nicht vollständig ausgeschlossen werden.

  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die diesbezüglich ein besonders exponiertes Risikopotential aufweisen. Wir streben an, bei unserem qualitativen Investitionsentscheidungsprozess neben ökonomischen Faktoren auch umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Faktoren in die qualitative Betrachtung mit einzubeziehen.

  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Finanzinstrumente investieren, deren Emittenten bereits eine Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken anstreben. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung teilweise auch auf Beurteilungen Dritter, z.B. von Rating-Agenturen, Daten-Provider oder Research-Häusern, zurückgreifen.

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Vermögensverwalter gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu mindern. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.

  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Steinhart & Stahl Vermögensverwaltung GmbH